Last Update 10.10.2011 13:34
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Deutschland muss sich vor der EU rechtfertigen, eine Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung nicht umgesetzt zu haben. Seit der Erklärung des Bundesverfassungsgerichts zur bis dato geltenden Umsetzung steht eine Neufassung hierzulande aus. Mittlerweile wurde ein EU-Verfahren gegen Deutschland eingeleitet. Den Dialog mit der EU will die Bundesregierung allerdings nicht veröffentlichen. Warum?
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